Am Mittwoch den 20.02.2019 hat der Sportausschuss des Deutschen Bundestags u.a. über die Gleichstellung des eSports mit herkömmlichem Sport debattiert. In der öffentlichen Anhörung kamen auch Vertreter der (nicht juristischen) Forschung zu Wort. Es wurde deutlich: Bei der Frage, ob eSport Sport ist, divergieren die Ansichten stark.
Die FeSR hatte die Anhörung zum Anlass genommen, die Reise nach Berlin anzutreten, um dort mit Vertretern der Bundestagsfraktionen (fünf der sechs Fraktion nahmen sich Zeit) und Vertretern der Branche in den Dialog zu treten. In vielen Einzelgesprächen wurden dabei die rechtlichen Aspekte des eSports besprochen. Die FeSR konnte hierbei viele aktuelle und künftige rechtliche Fragen sowie Herausforderungen aufwerfen. Damit stieß sie bei allen Gesprächspartnern auf großes Interesse. In den Gesprächen kam deutlich zum Ausdruck, dass der eSport (fraktionsübergreifend und unabhängig von der Frage nach einer Gleichstellung mit dem herkömmlichen Sport) als Phänomen erkannt wurde. Es herrscht Einigkeit darüber, dass man die Entwicklung der noch jungen und schnelllebigen Thematik sowohl gesellschaftlich als auch rechtlich begleiten muss. Hierbei bedarf es insbesondere auch der juristischen Forschung.
Allen Gesprächspartnern ist die FeSR dankbar für die Gespräche und den erfolgten Input aus der Politik. Im besonderem Maße gilt dies für die Bundestagsabgeordneten, deren Mitarbeiter und Referenten, die sich trotz der zeitlichen Belastung einer Sitzungswoche sehr viel Zeit nahmen, um die rechtlichen Implikationen des eSports zu besprechen.