Die Forschungsstelle für eSport-Recht (FeSR) ist eine unabhängige Einrichtung der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg. Verantwortlich für die Forschungsstelle zeichnet die Professur für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Methodenlehre unter der Leitung von Prof. Dr. Martin Maties. Ziel der Einrichtung ist es, juristische Forschung im Bereich eSport zu betreiben, um die Entwicklung der Branche zu unterstützen. Darüber hinaus versteht sich die FeSR als Ansprechpartnerin für Politik, Ministerien, Verbände und Unternehmen.

Willkommen bei der Forschungsstelle für eSport-Recht


Die  FeSR wurde am 09.01.2019 an der Juristischen Fakultät der Universität von Prof. Dr. Martin Maties, Prof. Dr. Michael Kubiciel, Dr. Nepomuk Nothelfer und Dr. Philipp Schlotthauer gegründet.
Die Forschungsstelle stellt sich zahlreichen juristischen Herausforderungen, die sich – bedingt durch das rasante Wachstum des eSports – bereits seit einigen Jahren ergeben. Besondere Medienwirksamkeit erlangen derzeit die in zahlreichen Rechtsgebieten bedeutsamen Fragen, ob eSport als Sport im rechtlichen Sinne anerkannt werden soll, wie es um die Gemeinnützigkeit von eSport-Vereinen steht oder ob Betrug bei Wetten auf eSport-Matches strafbar ist. Dies stellt lediglich die Spitze des Eisbergs dar. Die Besonderheiten ergeben sich dabei vor allem aus der neuartigen und äußerst komplexen Gesamtsituation. Es treffen neue Akteure (bspw. internationale Publisher) auf bekannte Gegebenheiten (bspw. klassisches Sportrecht) und künftige Herausforderungen (bspw. Digitalisierung und Industrie 4.0).
Das Forschungsinteresse wird ferner durch ökonomische Gesichtspunkte bestärkt; so handelt es sich beim eSport um einen sehr schnell wachsenden Wirtschaftszweig. Dies spiegelt sich in der Einrichtung des „Deutschen Games-Fonds“ (50 Millionen Euro) im Bundeshaushalt 2019.
Für die Lösung gegenwärtiger und zukünftiger juristischer Herausforderungen im Bereich eSport will die Forschungsstelle ein starker Partner für Politik und Praxis sein. Ein fundierter Umgang mit den Besonderheiten der Branche setzt eine tiefgehende und breit aufgestellte Forschung voraus. 

6. Tagung der FeSR

Revenue Streams im eSport


Forschung


Aufgrund der strukturellen Besonderheiten der Branche stellen sich in juristischer Hinsicht zahlreiche neue Fragen, aber auch viele bereits bekannte Probleme müssen aufgrund der Besonderheiten einer angepassten Lösung zugeführt werden. Dies betrifft sowohl die klassischen Rechtsbeziehungen von Vertragspartnern als auch die rechtliche Beurteilung der neuen digitalen Möglichkeiten.


Die erste Frage – die ein Jurist sich bei einer rechtlichen Untersuchung stellen muss – ist die Frage nach der Anwendbarkeit der ggf. einschlägigen Rechtsnormen. Selbst diese Frage ist im Bereich des eSport-Rechts nicht hinreichend wissenschaftlich untersucht. Dies steht sinnbildlich für den derzeitigen Mangel an juristischer Forschung im Bereich des eSports. Dieser zieht sich von der Aufarbeitung und Bewertung vertraglicher Rechtsbeziehungen und weiterer privatrechtlicher Haftungssituationen über die Prävention strafrechtlich relevanter Vorgänge (bspw. Wettbetrug, Spielmanipulation oder Geldwäsche) bis hin zur Erstellung tauglicher Compliance-Richtlinien bzw. Ethikkodizes.

Forschungsprojekte

Die Gründer der FeSR

Prof. Dr. Martin Maties

Professur für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Methodenlehre

Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel

Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Straf- und Strafprozessrecht, Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht

Dr. Nepomuk Nothelfer

Dr. Philipp Schlotthauer

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